ℹ️ Geltungsbereich

Das Zivilgesetzbuch regelt privatrechtliche Beziehungen zwischen Bürgern, Unternehmen und Organisationen.

Kapitel 1: Vertragsrecht

(a) Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) zustande.

(b) Verträge können schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln geschlossen werden.

(c) Essentialia negotii: Vertragsparteien, Vertragsgegenstand und Leistung müssen bestimmt sein.

(a) Eine Vertragsverletzung liegt vor, wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.

(b) Der geschädigten Partei stehen folgende Rechte zu:

  • Schadensersatz
  • Rücktritt vom Vertrag
  • Erfüllung des Vertrags

(a) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) müssen der anderen Partei zugänglich gemacht werden.

(b) Überraschende Klauseln sind unwirksam.

(c) Ungewöhnlich benachteiligende Klauseln können angefochten werden.


Kapitel 2: Eigentumsrecht

(a) Eigentum an beweglichen Sachen wird durch Einigung und Übergabe erworben.

(b) Eigentum an unbeweglichen Sachen (Grundstücke) wird durch Eintragung im Grundbuch erworben.

(a) Fahrzeuge: Übertragung durch Kaufvertrag und Ummeldung beim DMV.

(b) Immobilien: Übertragung durch notariellen Vertrag und Grundbucheintrag.

(c) Unternehmen: Übertragung durch Gesellschaftsvertrag.

(a) Der Eigentümer kann von jedem Störer die Beseitigung der Störung verlangen.

(b) Bei widerrechtlichem Besitz kann der Eigentümer Herausgabe verlangen.


Kapitel 3: Schadensersatz

(a) Schadensersatz kann verlangt werden bei:

  • Vertragsverletzung
  • Unerlaubter Handlung (z.B. Körperverletzung, Sachbeschädigung)
  • Gefährdungshaftung

(a) Schadensersatz umfasst:

  • Materielle Schäden (Sachschäden, Verdienstausfall)
  • Immaterielle Schäden (Schmerzensgeld)
  • Entgangener Gewinn

(b) Der Geschädigte muss den Schaden nachweisen.

(a) Wenn der Geschädigte zum Schaden beigetragen hat, mindert sich der Schadensersatzanspruch.

(b) Die Minderung erfolgt entsprechend dem Grad des Mitverschuldens.


Kapitel 4: Familienrecht

(a) Die Ehe wird durch standesamtliche Trauung geschlossen.

(b) Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

(c) Die Ehe muss freiwillig eingegangen werden.

(a) Eine Scheidung kann beantragt werden bei:

  • Zerrüttung der Ehe
  • Einvernehmlicher Scheidung
  • Schwerwiegenden Gründen (z.B. Untreue, Gewalt)

(a) Bei Scheidung wird das Sorgerecht für gemeinsame Kinder geregelt.

(b) Das Kindeswohl steht im Vordergrund.

(c) Gemeinsames Sorgerecht ist der Regelfall.


Kapitel 5: Gesellschaftsrecht

(a) Unternehmen können als folgende Rechtsformen gegründet werden:

  • Einzelunternehmen
  • Personengesellschaft (GbR, OHG)
  • Kapitalgesellschaft (LLC, Inc.)

(a) Unternehmen müssen ihre Geschäfte gesetzeskonform führen.

(b) Buchführungspflicht und Steuererklärungen sind obligatorisch.

(c) Bei Verstößen drohen Geldstrafen und/oder Schließung des Unternehmens.

(a) Bei Zahlungsunfähigkeit kann Insolvenz beantragt werden.

(b) Das Insolvenzverfahren dient der gerechten Verteilung des Vermögens auf Gläubiger.

(c) Nach Abschluss kann ein Restschuldbefreiungsverfahren eingeleitet werden.