⚠️ Hinweis

Das Betäubungsmittelgesetz regelt den Umgang mit kontrollierten Substanzen. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt.

Kapitel 1: Drogenklassifizierung

(a) Schedule I umfasst Substanzen mit hohem Missbrauchspotential und keinem anerkannten medizinischen Nutzen.

(b) Dazu gehören: Heroin, LSD, Ecstasy, Marihuana (im Bundesrecht).

Einstufung
Höchste Strafkategorie

(a) Schedule II umfasst Substanzen mit hohem Missbrauchspotential, aber begrenztem medizinischem Nutzen.

(b) Dazu gehören: Kokain, Methamphetamin, Oxycontin, Adderall.

Einstufung
Hohe Strafkategorie

(a) Schedule III-V umfassen Substanzen mit abnehmendem Missbrauchspotential.

(b) Schedule III: Steroide, Ketamin. Schedule IV: Xanax, Valium. Schedule V: Hustensaft mit Codein.

Einstufung
Mittlere bis niedrige Strafkategorie

Kapitel 2: Besitz

(a) Der Besitz von Schedule I oder II Substanzen ohne gültige Verschreibung ist strafbar.

Strafmaß
1-5 Jahre Freiheitsstrafe plus Geldstrafe

(a) Besitz großer Mengen begründet die Vermutung des Handels.

(b) Beweise: Waagen, Verpackungsmaterial, große Bargeldbeträge.

Strafmaß
5-20 Jahre Freiheitsstrafe

Kapitel 3: Handel

(a) Der Verkauf, die Verteilung oder der Transport von kontrollierten Substanzen ist strafbar.

(b) Das Strafmaß hängt von der Art und Menge der Substanz ab.

Strafmaß
Schedule I/II: 10-30 Jahre. Schedule III-V: 5-15 Jahre

(a) Drogenhandel innerhalb von 1000 Fuß einer Schule oder eines Spielplatzes wird doppelt bestraft.

Strafmaß
Doppelte Strafe des regulären Handels

Kapitel 4: Produktion

(a) Die Herstellung von kontrollierten Substanzen ohne Lizenz ist strafbar.

(b) Dies umfasst Anbau von Marihuana, Herstellung von Meth, LSD etc.

Strafmaß
10-20 Jahre Freiheitsstrafe plus Einziehung

(a) Der Betrieb einer Produktionsstätte für illegale Drogen ist ein schweres Verbrechen.

(b) Zusätzlich können Umweltstraftaten und Gefährdung der öffentlichen Sicherheit angeklagt werden.

Strafmaß
15-30 Jahre Freiheitsstrafe